Interview im KMU-Portal des SECO

Interview im KMU-Portal des SECO

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/interviews/2021/am-anfang-muessen-vor-allem-die-groessten-risiken-abgesichert-werden.html

„Am Anfang müssen vor allem die grössten Risiken abgesichert werden“

Bei der Gründung eines Unternehmens ist es wichtig zu klären, welche Versicherungen unbedingt abgeschlossen werden sollten. Empfehlungen von Mathilda Hostettler, Mitgründerin von CMK advice.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines KMU obligatorisch? Welche sind fakultativ? Die Abdeckung der Risiken, denen eine Firma ausgesetzt ist, hängt häufig von der Branche und der Rechtsform ab. Ein Punkt ist besonders wichtig: Es sollten zum einen das Unternehmen als solches versichert werden, zum anderen die Personen, aus denen es besteht. Mathilda Hostettler von CMK advice, eine Firma für Finanzplanung und Versicherungsberatung mit Sitz in Zürich, erläutert die wichtigsten Aspekte.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines Unternehmens ratsam?
Mathilda Hostettler:
 Einige Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig. Für alle juristischen Personen sind die Unfallversicherung, die AHV/IV und die Erwerbsersatzordnung verpflichtend. Für GmbHs und AGs gilt dies darüber hinaus für die Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge. Für gewisse Berufsgruppen, wie etwa für einen praktizierenden Arzt, ist auch die Haftpflicht obligatorisch. Es ist wichtig, dass sich Gründerinnen und Gründer ausreichend Zeit nehmen, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Risiko erheblichen Schaden und schwere finanzielle Verluste verursachen könnte und ob sie diese Kosten selber tragen oder mittels einer Versicherung abdecken möchten. In der Startphase gilt die Grundregel: Die grössten Risiken, die das Unternehmen finanziell ruinieren können, müssen als erstes abgesichert werden.

Welche sind die grössten Risiken für ein Jungunternehmen?
Hostettler:
 Sie beziehen sich auf die berufliche Haftung, die Güter, finanzielle Verluste, Unfälle, Krankheit, Invalidität und Tod. Allerdings werden Risiken sowohl von verschiedenen Firmen als auch von den einzelnen Personen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Daher ist es wichtig, sich von Experten beraten zu lassen, die personalisierte Lösungen anbieten können.

Was würden Sie einem Unternehmer oder einer Unternehmerin in der Startphase raten?
Hostettler:
 Wichtig ist, dass man sich die richtigen Fragen stellt. Welche Risiken wiegen besonders schwer? Was passiert, wenn eine Maschine, die mit einem Kredit von CHF 1 Million finanziert wurde, beschädigt wird? Oder wenn eine Drittperson durch ein Produkt Schaden nimmt? Wer zahlt für einen Schaden, wenn beispielsweise ein Aufzug am falschen Ort eingebaut wurde und umplatziert werden muss? Was passiert, wenn Unternehmende schwer krank werden und über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können? Wie kann das Unternehmen überleben, wenn ein Lager überschwemmt wird? Über solche Fragen sollten Gründerinnen und Gründer sorgfältig nachdenken.

In der Startphase haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel nur geringe finanzielle Ressourcen. Wie können die Kosten für Versicherungen möglichst gering gehalten werden?
Hostettler:
 Ja, es gibt nur wenige junge Unternehmen, die genug Geld haben, um sich gegen alle Risiken abzusichern. Um die Kosten gering zu halten, ist es möglich, die Sparbeiträge der Pensionskasse des Unternehmens in der Startphase auf ein Minimum zu beschränken. Wenn die Firma später über mehr Geld verfügt, kann dieser Beitrag wieder erhöht werden. Die Risikoleistungen der Pensionskasse sollten hingegen dem aktuellen Versicherungsbedürfnis entsprechen.

In welchem Zusammenhang stehen die Versicherungsfragen mit der Branche, in der das Unternehmen tätig ist?
Hostettler:
 Wie wir gesehen haben, sind je nach Rechtsform einige Versicherungen obligatorisch und andere nicht. Der Wirtschaftszweig spielt ebenfalls eine grosse Rolle. Das Gebäude eines Architekten kann einstürzen, eine Ärztin kann für einen Operationsfehler haftbar gemacht werden, ein Forscher kann Schäden in einem gemieteten Labor anrichten, eine Kunsthändlerin kann ein Kunstwerk während eines Transports beschädigen. Die Zusammenstellung der Versicherungen muss daher unbedingt an die spezifischen Geschäftsrisiken des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.

Sollten sich Gründerinnen und Gründer gegen aussergewöhnliche Ereignisse wie eine Pandemie absichern? Ist es möglich, sich vor Produktionsausfällen oder Lieferproblemen zu schützen?
Hostettler:
 Neben Pandemien gelten z.B. auch Erdbeben als aussergewöhnliche Ereignisse. Auch hier sollten die Gründer die Kosten der Versicherungsprämie gegen das Risiko und seinen möglichen Ausfall abwägen. Wichtig finden wir bei gewissen Betrieben auch die Cyberversicherung. Diese schützt im Falle einer Cyberattacke. Generell sollten die Versicherungen regelmässig überprüft werden. Oft ändern sich Bedingungen und Prämien im Laufe der Zeit.

Produktionsausfälle, etwa aufgrund eines Feuer- oder Wasserschadens, können mittels der Betriebsunterbruchversicherung abgedeckt werden. Gerade in der Produktion und im Handel kann eine solche Störung schnell zu hohen Verlusten führen. Die meisten Betriebsunterbruchversicherungen decken auch Rückwirkungsschäden, also wenn ein wichtiger Partner nach einem Schaden seine Produktion einstellen muss.

Wie sieht es mit den Gesundheitsrisiken aus, die aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie grösser sind?
Hostettler:
 Gesundheitsfragen sind äusserst wichtig. Häufig neigt man dazu, nur an das Unternehmen zu denken und die Personen zu vergessen. Unternehmende müssen sich für die Fälle Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod absichern. Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kann durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden (Leistungsdauer von max. zwei Jahren). Auch Ausfälle aufgrund einer Covid-19-Infektion werden nach der gewählten Wartefrist von der Krankentaggeldversicherung übernommen. Ein Arbeitsausfall aufgrund eines Unfalls wird von der Unfallversicherung gedeckt.

Im Invaliditätsfall wird alles etwas komplizierter. Es ist möglich, die Leistungen, welche von der Pensionskasse des Unternehmens abgedeckt sind, zu erhöhen oder sich zum Beispiel mit einer privaten Versicherung zusätzlich abzusichern. Für den Todesfall gilt ebenso: Unternehmende, die eine Familie zu versorgen haben, werden sich besser absichern müssen als junge Alleinstehende. Auch die Frage nach den zu versichernden „Schlüsselpersonen“ wie Partner, Erben oder Gesellschafter muss individuell mit Blick auf die spezifischen Umstände in der Firma beantwortet werden.


Mathilda Hostettler wurde 1978 in Zürich geboren und hat an der ETH Zürich einen Master absolviert. Sie ist Mitgründerin von CMK advice, eines Zürcher Unternehmens für Finanzplanung und Versicherungsberatung, das Privatkunden, Start-ups und KMU betreut. Für sie ist es eine faszinierende und motivierende Herausforderung, Jungunternehmen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, gerade weil diese Firmen in ihren finanziellen Möglichkeiten noch sehr eingeschränkt sind und doch gut versichert sein möchten.

 

Ist eine Finanzplanung für eine Businessfrau anders als für einen Businessmann?

Artikel von Christina Tremonte erschienen am 19.01.2022 in der Zeitschrift „Die Wirtschaftsfrau“ (Link)

IST EINE FINANZPLANUNG FÜR EINE BUSINESSFRAU ANDERS ALS FÜR EINEN BUSINESSMANN?

Es wächst eine neue Generation heran. Immer mehr Männer arbeiten in reduziertem Pensum oder zumindest flexibler als in früheren Zeiten. Seit dem Lockdown ist dies erfreulicherweise in vielen Branchen verbreitet möglich und viel akzeptierter.

Die Zeiten der klassischen Rollenverteilung, in welchen der Mann das Geld nach Hause brachte und die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmerte, sind in vielen Familien vorbei. Machen wir uns aber nichts vor. Wenn die Familienplanung oder die Pflege von Angehörigen ins Spiel kommen, sind es dann doch eher die Frauen, die ihr Pensum für einige Jahre reduzieren. Aus meiner Erfahrung entscheiden sich Frauen meist für ein Pensum zwischen 60-80%, während Männer höchstens auf 80-90% reduzieren.

Viele Frauen entscheiden sich auch für eine Weiterbildung (z.B. ein MBA) oder wagen den Schritt in die Selbständigkeit und gründen ein Unternehmen. Auch für diese Auszeiten und anfänglichen Lohnreduktionen ist es essenziell, dass sich Frauen Gedanken über die finanziellen Auswirkungen machen.

Aufgrund verbreiteter Teilzeitarbeit sind Frauen sowohl während der Erwerbsphase wie auch nach der Pensionierung oft finanziell schlechter gestellt als Männer. Sie verzichten heute auf Einkommen und haben dadurch auch im Alter weniger Geld zur Verfügung als Männer. Hinzu kommt die höhere Lebenserwartung. Darum ist eine langfristige Finanzplanung für Frauen sehr wichtig.

Viele Frauen nehmen sich im Alltag neben den zahlreichen geschäftlichen und privaten Terminen zu wenig Zeit für ihre persönliche Finanzplanung. Doch gerade bei sich ändernden Parametern ist es wichtig, die private Finanzplanung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Ein Termin bei einer Finanzplanerin ist schnell vereinbart und die Beraterin hilft kompetent beim Umsetzen der gemeinsam erarbeiteten Lösung.

Was beinhaltet denn eine Finanzplanung? Bei unseren Beratungen ist die Budgetplanung ein wichtiger Bestandteil. Wir überprüfen gemeinsam, welche Einnahmen und Ausgaben bestehen. Die Differenz kann für die Erreichung der individuellen Ziele eingesetzt werden. Dies kann der Aufbau von Liquidität sein, eine Weiterbildung, eine Selbständigkeit, die Familiengründung, der Erwerb von Wohneigentum oder die Pensionierung. Dabei unterscheiden wir, ob das Ziel kurz-, mittel- oder langfristig erreicht werden soll. Anhand der definierten Ziele lässt sich dann bestimmen, für welches Ereignis welche Strategie Sinn macht. Eine Finanzplanung sollte auch die Absicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls miteinbeziehen. Dabei überprüfen wir die Leistungen aus der 1. Säule und der Pensionskasse und  berechnen allfällige Versicherungslücken. Die Finanzplanung vermittelt eine detaillierte Übersicht über die aktuelle Situation und zeigt auf, wie sich die persönlichen Ziele über die Zeit erreichen lassen.

Wir sind unabhängig und unsere Beratung erfolgt ganzheitlich und ist losgelöst von Produkten bestimmter Anbieter. Gemeinsam mit unseren Kundinnen besprechen wir die bestehenden Policen und analysieren allfällige Deckungslücken im Invaliditätsoder Todesfall. Geht es darum, bestehende Lücken zu schliessen oder Sparstrategien aufzugleisen, vergleichen wir verschiedene sinnvolle Lösungen und schlagen der Kundin das für sie beste Angebot vor.

Es kommt nicht darauf an, ob man Single oder verheiratet, jünger oder älter ist. Generell sind wir der Meinung, dass eine Finanzplanung nicht auf ein einzelnes Familienmitglied beschränkt werden sollte, sondern die Situation einer Familie gesamthaft betrachtet werden sollte.

Ist eine Finanzplanung für Frauen nun anders als für Männer? Unsere Finanzplanungen sind für Frauen und Männer grundsätzlich gleich aufgebaut. Uns ist es wichtig, dass kein Unterschied gemacht wird, wer sein Pensum reduziert und

z.B. eine Weiterbildung absolviert oder auf die Kinder schaut. Klar gibt es unterschiedliche Anlagephilosophien. Diese existieren aber auch zwischen zwei Frauen oder zwei Männern. Ein wichtiges Ziel der Finanzplanung ist, das Budget immer so zu planen, dass auch Unvorhergesehenes wie Krankheiten, Unfälle oder eine Scheidung berücksichtigt wird.

Alle sollen unabhängig weiterleben können, falls etwas Unerwartetes passieren sollte.

Interview im Ratgeber «Frauenpower in Finanzfragen»

Christina Tremonte hat ein Experten-Interview im Beobachter Ratgeber „Frauenpower in Finanzfragen“ von Corin Ballhaus gegeben.

Der Ratgeber „Frauenpower in Finanzfragen“ wendet sich explizit an Frauen, die ihre finanziellen Entscheidungen eigenverantwortlich und unabhängig treffen wollen.
Er behandelt unterschiedliche Lebensereignisse und deren finanzielle Auswirkungen und geht Finanzthemen lebensnah und ganzheitlich an. Autorin Corin Ballhaus beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Frauen und ihrem Geld in verschiedenen Lebenssituationen und zeigt kompetent auf, worauf es zu achten gilt.

PDF Interview: Gespraech_mit_Christina_Tremonte_Frauenpower_in_Finanzfragen_mit_Cover

Der Ratgeber ist überall im Handel erhältlich oder direkt beim Beobachter https://shop.beobachter.ch/buchshop/finanzen-und-vorsorge/frauenpower-in-finanzfragen

 

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – ein Thema für Jung und Alt

Vielen Menschen bereitet es Mühe, sich mit dem Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit oder des eigenen Todes auseinanderzusetzen. Genau hier setzen der «Vorsorgeauftrag» und die «Patientenverfügung» an: Wenn diese klar und eindeutig formuliert werden, können die Angehörigen im Umgang mit diesen anspruchsvollen Situationen unterstützt werden. Beide Instrumente stellen sicher, dass im Sinne der betroffenen Person gehandelt wird. Für diese schwierigen Situationen kann heute schon vorgesorgt werden. Weiterlesen

Kooperation CMK advice mit dem Verband Frauenunternehmen

Kooperation CMK advice mit dem Verband Frauenunternehmen

Der Verband Frauenunternehmen engagiert sich seit 1998 für den Erfolg von Unternehmerinnen und stärkt deren stetig wachsende Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft. Der Verband steht seinen über 2000 Mitgliedern und Interessentinnen mit Rat und Tat aktiv zur Seite und gehört zu den führenden Frauenwirtschaftsverbänden der Schweiz.

Sowohl für Neugründerinnen als auch für erfahrene Unternehmerinnen bietet der Verband Frauenunternehmen eine Plattform für wertvolle Geschäftskontakte, fachlichen Austausch und Weiterbildung. Mehrere Eventformate bieten regelmässig Gelegenheit für Begegnung und Austausch auf Augenhöhe.

Die inhaltsstarke Jahrestagung «Jour Fixe Unternehmertum» im Gottlieb Duttweiler Institute fokussiert aktuelle Themen zur Unternehmensentwicklung und ist beliebter Veranstaltungshöhepunkt im Jahreskalender vieler Unternehmerinnen. Darüber hinaus geniessen Mitglieder des Verbandes Vorzugskonditionen auf verschiedene Seminare und Weiterbildungsangebote.

Mittels seiner Website, Social Media sowie gezielten elektronischen News und Hintergrundberichten informiert der Verband seine Mitglieder und Interessentinnen über Aktuelles sowie Trends und Angebote, die für den Auf- sowie Ausbau des unternehmerischen Wirkens nützlich sind.

CMK advice ist Mitglied im Verband Frauenunternehmen und Servicepartner im Bereich Versicherung und Vorsorge.

www.frauenunternehmen.ch

 

Artikel im Girls Drive: Die Krankenversicherung

Die Ladies von CMK advice stehen dir mit Rat und Tat zur Seite:

Die Krankenversicherung – willkommene Unterstützung im Ernstfall

Meistens werden die bestehenden Krankenversicherungspolicen in einer feierlichen Zeremonie von den Eltern an die Kinder übergeben. Oft als einer der letzten Akte im definitiven Prozess des Auszuges aus dem Elternhaus. Doch Mist, was stelle ich jetzt mit diesem Papier an und warum in aller Welt ist das so teuer?!

VERSICHERUNGSPFLICHT:
In der Schweiz haben wir eine gesetzliche Grundversicherung, welche für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Die Grundversicherung deckt die Grundbehandlung bei einer Krankheit oder einem Unfall. In der Grundversicherung besteht ein gesetzlicher Leistungskatalog. D.h. dass alle Grundversicherungen in der Schweiz das gleiche decken müssen. Je nach Wohnkanton bzw. nach Krankenversicherung sind die Prämien jedoch sehr unterschiedlich.

WIE KANN ICH PRÄMIEN SPAREN?
Die Franchise ist der Teil der Krankheitskosten, den der Versicherte pro Jahr selbst zu tragen hat, bevor sich die Krankenkasse überhaupt an den Kosten beteiligt. Bei einer Franchise von CHF 300 musst du also Arztrechnungen bis zum Betrag von CHF 300 selbst bezahlen, erst danach wirst du durch die Krankenkasse unterstützt. Zusätzlich zur Franchise fällt ein gesetzlicher Selbstbehalt von 10%, max. CHF 700.- im Jahr an.

Je höher du deine Franchise wählst, desto günstiger wird deine monatliche Prämie. Die höchste Franchise liegt aktuell bei CHF 2‘500.-. Wenn du jung und gesund und selten beim Arzt bist, lohnt es sich, die höchste Franchise zu wählen. So sparst du ziemlich viel pro Monat. Aber Achtung: es wäre gut, wenn du den Betrag in Höhe der gewählten Franchise dann auch auf der Seite hast. Musst du plötzlich unvorhergesehen ins Spital, kann es schnell teuer werden. Die Franchise kannst du jedes Jahr auf den 1. Januar wieder ändern.

Es gibt verschiedene Modelle in der Grundversicherung, mit denen man auch wieder Prämien sparen kann. Neben einer höheren Franchise wird z.B. auch mit einem Rabatt belohnt, wer immer zuerst zum Hausarzt oder in eine Gruppenpraxis geht. Oder auch wenn man sich zuerst telefonisch beraten lässt. Überlege dir in Ruhe, welches Modell zu dir passt und welches dich nicht zu sehr einschränkt.

DIE ZUSATZVERSICHERUNGEN:
Die Zusatzversicherungen sind freiwillig und bedingen immer das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, bevor man aufgenommen wird. Dies kann dann zum Problem werden, wenn schon Krankheiten oder Unfälle bestehen, denn dann darf die Versicherung den Antragsteller ablehnen. Deshalb sollte man sich schon früh überlegen, wie man später gerne versichert sein möchte und die gewünschten Bausteine möglichst dann beantragen, wenn man noch jung und gesund ist. Ambulante Zusätze decken Themen wie Osteopathie, Akkupunktur, Hilfsmittel wie Sporteinlagen, Impfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr. Wem was wichtig ist, ist sehr persönlich und hier lohnt es sich definitiv, sich beraten zu lassen.

Der Spitalzusatz bestimmt, auf welcher Abteilung und von welchem Arzt man behandelt wird. Hier wird unter der Allgemeinen, Halbprivaten und Privaten Abteilung unterschieden. Manche Versicherer bieten auch flexible Modelle an. Das bedeutet, dass du bei einem Spitalaufenthalt wählen kannst, auf welcher Abteilung du behandelt werden möchtest. Dies ist aber oft mit einem relativ hohen Selbstbehalt verbunden. Für Frauen wichtig zu wissen: wer bei einer Geburt gerne halbprivat oder privat versichert sein möchte, muss das frühzeitig beantragen. Für Schwangerschaften und Geburten besteht bei einem Versicherungswechsel immer eine Karenz- oder Sperrfrist von neun bis zwölf Monaten.

Wenn du viel unterwegs bist oder gerne ins Ausland reist, sind Rettungs- und Transportkosten ein wichtiger Faktor. In der Grundversicherung sind nur 50 % der Kosten versichert. D.h. eine Ambulanzfahrt, die schnell mal ein paar tausend Franken kosten kann, geht dann ziemlich ins Geld. Je nach Versicherung sind die zusätzlichen Rettungs- und Transportkosten als einzelner Baustein zu versichern oder schon im ambulanten- oder Spitalzusatz integriert. Hier lohnt es sich definitiv, genauer hinzuschauen!

KRANKENVERSICHERUNGSWECHSEL
Wenn du deine Krankenversicherung wechseln möchtest, kannst du dies jeweils per Ende Jahr machen. Die Grundversicherung kannst du bis Ende November kündigen, die Zusatzversicherungen sehen meistens eine Kündigungsfrist von mindesten 3 Monaten, einige auch bis zu einem halben Jahr vor. Wenn du die Zusatzversicherungen kündigst, dann erst, wenn du die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung hast, denn wie vorhin erklärt, darf diese dich auch ablehnen.

EXKLUSIV FÜR GIRLS DRIVE-LESERINNEN:
CMK bietet bei verschiedenen Gesellschaften Rabatte auf die Zusatzversicherungen an. Als GIRLS DRIVE-Leserin darfst du auch davon profitieren! CMK advice freut sich auf deinen Anruf.

Hier gehts zum Artikel im Girls Drive

girlsdrive.ch

Artikel im Girls Drive: Erstes Gehalt – was nun?

Artikel im Girls Drive: Erstes Gehalt – was nun?

Endlich…
… nach jahrelangem Studium der erste heissersehnte Job und damit auch das erste regelmässige Einkommen.

In Gedanken schwelgen wir schon im Schuhladen um die Ecke und sehen uns neu gewandet in den angesagtesten Restaurants der Stadt dinieren. Doch halt, da stimmt doch etwas nicht! Von den vereinbarten und im Arbeitsvertrag schwarz auf weiss gedruckten 7‘000 Franken sind doch tatsächlich nur knapp 6‘000 Franken auf dem Bankkonto gelandet! Da muss doch dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen sein?

Dass das leider kein Fehler ist, das sollte uns allen klar sein. Doch wie viel wird eigentlich vom Lohn abgezogen und wie sollten wir gleich zu Beginn des ersten regelmässigen Einkommens mit dem Gehalt budgetieren?

Direkt vom Gehalt abgezogen werden 5.15 % für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, IV), 1.1 % für die Arbeitslosenversicherung, sowie je nach Alter und Pensionskassenlösung ca. 5-10 % des Bruttogehaltes für die berufliche Vorsorge. Dann gehen noch ein paar Prozente weg für die Unfallversicherung und die Krankentaggeldversicherung. Alle diese Abzüge siehst du auf deiner Lohnabrechnung, die du von deinem Arbeitgeber monatlich zugestellt bekommst.

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CMK ist Kooperationspartner der Scheidungsagentur DivorceClub AG

CMK advice ist der Kooperationspartner der Scheidungsagentur DivorceClub AG und bietet vor, während und nach der Scheidung professionelle Finanz- und Versicherungsberatung an.

DivorceClub AG – Mit Scheidungsritualen und persönlicher Beratung für alle Phasen einer Scheidung nachhaltig in ein neues Leben

Mit einem bisher nicht in der Schweiz existierenden Geschäftsmodell für Scheidungswillige, in Scheidung befindliche Personen und Geschiedene bietet die Scheidungsagentur DivorceClub AG (www.divorceclub.ch), ab sofort in Zusammenarbeit mit renommierten Kooperationspartnern persönliche Unterstützung vor, während und nach der Scheidung an.

Neben professioneller Beratung zu Finanz-und Versicherungsfragen, psychologischer und ärztlicher Betreuung, kurzfristiger Wohnungsvermittlung, Stil-und Einrichtungsberatung, „New-Life“-Coachings und einer Community für Geschiedene (ab Q4/2015) soll der Weg für den neuen Lebensabschnitt nachhaltig geebnet werden. Personen des öffentlichen Interesses finden bei DivorceClub AG professionelle Beratung für Scheidungskommunikation in den Medien.

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Artikel im Girls Drive: Auslandsaufenthalt ohne Nebenwirkungen

Auslandsaufenthalt ohne Nebenwirkungen

Planst du eine Reise oder sogar einen längerfristigen Auslandaufenthalt, um zum Beispiel eine Sprache zu lernen oder zu studieren? Dann nimm dir unbedingt schon vor deiner Abreise Zeit, um folgende Themen in Ruhe zu klären.

 

SOZIALVERSICHERUNG

Zuerst sind da die Sozialversicherungen. Ab dem 17. respektive ab dem 20. Altersjahr (wenn du studierst) musst du Beiträge an die AHV/IV entrichten. Als Studentin zahlst du den Mindestbeitrag von CHF 480 im Jahr. Wenn du im Ausland studierst, kannst du die Versicherung während des Studiums bis zum 30. Altersjahr weiterführen. Es ist wichtig, dass in der Bezahlung der AHV-Beiträge keine Lücke entsteht. Fehlende Beitragsjahre bewirken bei der Pensionierung eine Kürzung deiner Altersrente. Falls du bereits längere Zeit im Ausland warst und die Beiträge nicht bezahlt hast, kannst du diese während fünf Jahren nachzahlen und so deine Lücke schliessen. Verlange bei der AHV-Zweigstelle deines Wohnkantons einen Kontoauszug, so kannst du überprüfen, ob eine Lücke besteht. Nach Ablauf der 5-Jahresfrist ist es nicht mehr möglich, eine Lücke in der AHV zu schliessen.
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Artikel im Ladies Drive: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Artikel im Ladies Drive: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Wie Sie Ihren Traumwagen und wertvolle Gemälde richtig versichern

Endlich ist es da! Nach sorgfältiger Auswahl haben Sie Ihr Traumauto gefunden. Entsprechend gross ist Ihre Vorfreude auf die erste Ausfahrt. Aber halt, bevor Sie losflitzen dürfen, muss das Auto noch mit einem Versicherungsnachweis beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Nehmen Sie sich Zeit, die passende Autoversicherung zu finden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Die Motorfahrzeughaftpflicht ist eine der wenigen obligatorischen Versicherungen in der Schweiz. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto Dritten zufügen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Autohaftpflicht kann mit einer Vielzahl weiterer nützlicher Zusatzversicherungen ergänzt werden. Mit der Teilkasko ist Ihr Auto gegen Feuer, Diebstahl, Elementarereignisse, Glasbruch, Kollision mit Tieren, Vandalismus und Marderschäden versichert. Bei neuen Autos empfiehlt sich auf jeden Fall eine Kollisionsversicherung. Diese deckt selbstverschuldete Schäden an Ihrem Auto ab. Beim Leasing ist der Abschluss einer Kollisionsversicherung obligatorisch. Teilkasko und Kollisionskasko bilden zusammen die Vollkaskoversicherung.

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