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Interview im KMU-Portal des SECO

Interview im KMU-Portal des SECO

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„Am Anfang müssen vor allem die grössten Risiken abgesichert werden“

Bei der Gründung eines Unternehmens ist es wichtig zu klären, welche Versicherungen unbedingt abgeschlossen werden sollten. Empfehlungen von Mathilda Hostettler, Mitgründerin von CMK advice.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines KMU obligatorisch? Welche sind fakultativ? Die Abdeckung der Risiken, denen eine Firma ausgesetzt ist, hängt häufig von der Branche und der Rechtsform ab. Ein Punkt ist besonders wichtig: Es sollten zum einen das Unternehmen als solches versichert werden, zum anderen die Personen, aus denen es besteht. Mathilda Hostettler von CMK advice, eine Firma für Finanzplanung und Versicherungsberatung mit Sitz in Zürich, erläutert die wichtigsten Aspekte.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines Unternehmens ratsam?
Mathilda Hostettler:
 Einige Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig. Für alle juristischen Personen sind die Unfallversicherung, die AHV/IV und die Erwerbsersatzordnung verpflichtend. Für GmbHs und AGs gilt dies darüber hinaus für die Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge. Für gewisse Berufsgruppen, wie etwa für einen praktizierenden Arzt, ist auch die Haftpflicht obligatorisch. Es ist wichtig, dass sich Gründerinnen und Gründer ausreichend Zeit nehmen, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Risiko erheblichen Schaden und schwere finanzielle Verluste verursachen könnte und ob sie diese Kosten selber tragen oder mittels einer Versicherung abdecken möchten. In der Startphase gilt die Grundregel: Die grössten Risiken, die das Unternehmen finanziell ruinieren können, müssen als erstes abgesichert werden.

Welche sind die grössten Risiken für ein Jungunternehmen?
Hostettler:
 Sie beziehen sich auf die berufliche Haftung, die Güter, finanzielle Verluste, Unfälle, Krankheit, Invalidität und Tod. Allerdings werden Risiken sowohl von verschiedenen Firmen als auch von den einzelnen Personen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Daher ist es wichtig, sich von Experten beraten zu lassen, die personalisierte Lösungen anbieten können.

Was würden Sie einem Unternehmer oder einer Unternehmerin in der Startphase raten?
Hostettler:
 Wichtig ist, dass man sich die richtigen Fragen stellt. Welche Risiken wiegen besonders schwer? Was passiert, wenn eine Maschine, die mit einem Kredit von CHF 1 Million finanziert wurde, beschädigt wird? Oder wenn eine Drittperson durch ein Produkt Schaden nimmt? Wer zahlt für einen Schaden, wenn beispielsweise ein Aufzug am falschen Ort eingebaut wurde und umplatziert werden muss? Was passiert, wenn Unternehmende schwer krank werden und über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können? Wie kann das Unternehmen überleben, wenn ein Lager überschwemmt wird? Über solche Fragen sollten Gründerinnen und Gründer sorgfältig nachdenken.

In der Startphase haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel nur geringe finanzielle Ressourcen. Wie können die Kosten für Versicherungen möglichst gering gehalten werden?
Hostettler:
 Ja, es gibt nur wenige junge Unternehmen, die genug Geld haben, um sich gegen alle Risiken abzusichern. Um die Kosten gering zu halten, ist es möglich, die Sparbeiträge der Pensionskasse des Unternehmens in der Startphase auf ein Minimum zu beschränken. Wenn die Firma später über mehr Geld verfügt, kann dieser Beitrag wieder erhöht werden. Die Risikoleistungen der Pensionskasse sollten hingegen dem aktuellen Versicherungsbedürfnis entsprechen.

In welchem Zusammenhang stehen die Versicherungsfragen mit der Branche, in der das Unternehmen tätig ist?
Hostettler:
 Wie wir gesehen haben, sind je nach Rechtsform einige Versicherungen obligatorisch und andere nicht. Der Wirtschaftszweig spielt ebenfalls eine grosse Rolle. Das Gebäude eines Architekten kann einstürzen, eine Ärztin kann für einen Operationsfehler haftbar gemacht werden, ein Forscher kann Schäden in einem gemieteten Labor anrichten, eine Kunsthändlerin kann ein Kunstwerk während eines Transports beschädigen. Die Zusammenstellung der Versicherungen muss daher unbedingt an die spezifischen Geschäftsrisiken des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.

Sollten sich Gründerinnen und Gründer gegen aussergewöhnliche Ereignisse wie eine Pandemie absichern? Ist es möglich, sich vor Produktionsausfällen oder Lieferproblemen zu schützen?
Hostettler:
 Neben Pandemien gelten z.B. auch Erdbeben als aussergewöhnliche Ereignisse. Auch hier sollten die Gründer die Kosten der Versicherungsprämie gegen das Risiko und seinen möglichen Ausfall abwägen. Wichtig finden wir bei gewissen Betrieben auch die Cyberversicherung. Diese schützt im Falle einer Cyberattacke. Generell sollten die Versicherungen regelmässig überprüft werden. Oft ändern sich Bedingungen und Prämien im Laufe der Zeit.

Produktionsausfälle, etwa aufgrund eines Feuer- oder Wasserschadens, können mittels der Betriebsunterbruchversicherung abgedeckt werden. Gerade in der Produktion und im Handel kann eine solche Störung schnell zu hohen Verlusten führen. Die meisten Betriebsunterbruchversicherungen decken auch Rückwirkungsschäden, also wenn ein wichtiger Partner nach einem Schaden seine Produktion einstellen muss.

Wie sieht es mit den Gesundheitsrisiken aus, die aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie grösser sind?
Hostettler:
 Gesundheitsfragen sind äusserst wichtig. Häufig neigt man dazu, nur an das Unternehmen zu denken und die Personen zu vergessen. Unternehmende müssen sich für die Fälle Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod absichern. Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kann durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden (Leistungsdauer von max. zwei Jahren). Auch Ausfälle aufgrund einer Covid-19-Infektion werden nach der gewählten Wartefrist von der Krankentaggeldversicherung übernommen. Ein Arbeitsausfall aufgrund eines Unfalls wird von der Unfallversicherung gedeckt.

Im Invaliditätsfall wird alles etwas komplizierter. Es ist möglich, die Leistungen, welche von der Pensionskasse des Unternehmens abgedeckt sind, zu erhöhen oder sich zum Beispiel mit einer privaten Versicherung zusätzlich abzusichern. Für den Todesfall gilt ebenso: Unternehmende, die eine Familie zu versorgen haben, werden sich besser absichern müssen als junge Alleinstehende. Auch die Frage nach den zu versichernden „Schlüsselpersonen“ wie Partner, Erben oder Gesellschafter muss individuell mit Blick auf die spezifischen Umstände in der Firma beantwortet werden.


Mathilda Hostettler wurde 1978 in Zürich geboren und hat an der ETH Zürich einen Master absolviert. Sie ist Mitgründerin von CMK advice, eines Zürcher Unternehmens für Finanzplanung und Versicherungsberatung, das Privatkunden, Start-ups und KMU betreut. Für sie ist es eine faszinierende und motivierende Herausforderung, Jungunternehmen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, gerade weil diese Firmen in ihren finanziellen Möglichkeiten noch sehr eingeschränkt sind und doch gut versichert sein möchten.

 

Interview mit Mathilda Hansen auf dem KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO

KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft

Mathilda Hansen hat zum Thema Gründung eines Start-ups auf dem KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ein Interview gegeben.

Bei der Gründung eines Start-ups ist es wichtig zu klären, welche Versicherungen unbedingt abgeschlossen werden sollten. Empfehlungen von Mathilda Hansen, Mitgründerin von CMK advice.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines Start-ups obligatorisch? Welche sind fakultativ? Die Abdeckung der Risiken, denen eine Firma ausgesetzt ist, hängt häufig von der Branche und der Rechtsform ab. Ein Punkt ist besonders wichtig: Man muss zum einen das Unternehmen als solches versichern, zum anderen die Personen, aus denen es besteht. Mathilda Hansen von CMK advice, einer Firma für Finanzplanung und Versicherungsberatung mit Sitz in Zürich, erläutert die wichtigsten Aspekte.

Welche Versicherungen sind bei der Lancierung eines Start-ups ratsam?

Mathilda Hansen: Einige Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig. Für alle juristischen Personen sind die Unfallversicherung, die AHV/IV und die Erwerbsersatzordnung verpflichtend. Für GmbHs und AGs gilt dies darüber hinaus für die Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge. Bei Start-ups ist es wichtig, dass sich der Gründer ausreichend Zeit nimmt, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Risiko erheblichen Schaden und schwere finanzielle Verluste verursachen könnte oder ob die Kosten zu tragen wären. Für fast jedes Risiko lässt sich eine Versicherung finden. Es kann jedoch unsinnig und sehr teuer sein, schon zu Anfang sämtliche Risiken abzudecken. In der Startphase gilt die Grundregel: Nur die grössten Risiken müssen abgesichert werden.

 

Was sind denn die grössten Risiken für ein Jungunternehmen?

Hansen: Sie beziehen sich – weiterlesen