Artikel im Girls Drive: Auslandsaufenthalt ohne Nebenwirkungen
Auslandsaufenthalt ohne Nebenwirkungen
Planst du eine Reise oder sogar einen längerfristigen Auslandaufenthalt, um zum Beispiel eine Sprache zu lernen oder zu studieren? Dann nimm dir unbedingt schon vor deiner Abreise Zeit, um folgende Themen in Ruhe zu klären.
SOZIALVERSICHERUNG
Zuerst sind da die Sozialversicherungen. Ab dem 17. respektive ab dem 20. Altersjahr (wenn du studierst) musst du Beiträge an die AHV/IV entrichten. Als Studentin zahlst du den Mindestbeitrag von CHF 480 im Jahr. Wenn du im Ausland studierst, kannst du die Versicherung während des Studiums bis zum 30. Altersjahr weiterführen. Es ist wichtig, dass in der Bezahlung der AHV-Beiträge keine Lücke entsteht. Fehlende Beitragsjahre bewirken bei der Pensionierung eine Kürzung deiner Altersrente. Falls du bereits längere Zeit im Ausland warst und die Beiträge nicht bezahlt hast, kannst du diese während fünf Jahren nachzahlen und so deine Lücke schliessen. Verlange bei der AHV-Zweigstelle deines Wohnkantons einen Kontoauszug, so kannst du überprüfen, ob eine Lücke besteht. Nach Ablauf der 5-Jahresfrist ist es nicht mehr möglich, eine Lücke in der AHV zu schliessen.
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