Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – ein Thema für Jung und Alt

Vielen Menschen bereitet es Mühe, sich mit dem Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit oder des eigenen Todes auseinanderzusetzen. Genau hier setzen der «Vorsorgeauftrag» und die «Patientenverfügung» an: Wenn diese klar und eindeutig formuliert werden, können die Angehörigen im Umgang mit diesen anspruchsvollen Situationen unterstützt werden. Beide Instrumente stellen sicher, dass im Sinne der betroffenen Person gehandelt wird. Für diese schwierigen Situationen kann heute schon vorgesorgt werden.

Vorsorgeauftrag

Leider ist oft die Tatsache nicht bekannt, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit (z.B. infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche) nicht automatisch die Angehörigen über ihre rechtlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten verfügen können. Ohne Vorsorgeauftrag übernimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Funktion. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann sichergestellt werden, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit eine vorgängig ausgewählte Person, d.h. ein Vorsorgebeauftragter, die notwendigen Angelegenheiten und Entscheidungen erledigen und treffen kann und darf.

Gerne stellen wir unseren Kunden eine unverbindliche Vorlage zur Verfügung, welche für «einfache» Situationen ohne besondere Anforderungen oder Wünsche geeignet ist. Bei Bedarf kann die Vorlage ergänzt und präzisiert werden. Für weitergehende Beratungen stellen wir gerne einen Kontakt zu Partnerfirmen von CMK advice her.

Bitte beachten Sie, dass zur Gültigkeit der Vorsorgeauftrag notariell beglaubigt oder der Text eigenhändig abgeschrieben, datiert und unterzeichnet werden muss.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber über das weitere Geschehen entscheiden kann. Man hält dabei im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige.

Empfohlene Vorlage: http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html

Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden.

Beratung CMK advice

CMK advice unterstützt Sie gerne in allen Absicherungsthemen wie Todesfall- und Invaliditätsabsicherungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!