Artikel im Girls Drive: Die Krankenversicherung

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Die Krankenversicherung – willkommene Unterstützung im Ernstfall

Meistens werden die bestehenden Krankenversicherungspolicen in einer feierlichen Zeremonie von den Eltern an die Kinder übergeben. Oft als einer der letzten Akte im definitiven Prozess des Auszuges aus dem Elternhaus. Doch Mist, was stelle ich jetzt mit diesem Papier an und warum in aller Welt ist das so teuer?!

VERSICHERUNGSPFLICHT:
In der Schweiz haben wir eine gesetzliche Grundversicherung, welche für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Die Grundversicherung deckt die Grundbehandlung bei einer Krankheit oder einem Unfall. In der Grundversicherung besteht ein gesetzlicher Leistungskatalog. D.h. dass alle Grundversicherungen in der Schweiz das gleiche decken müssen. Je nach Wohnkanton bzw. nach Krankenversicherung sind die Prämien jedoch sehr unterschiedlich.

WIE KANN ICH PRÄMIEN SPAREN?
Die Franchise ist der Teil der Krankheitskosten, den der Versicherte pro Jahr selbst zu tragen hat, bevor sich die Krankenkasse überhaupt an den Kosten beteiligt. Bei einer Franchise von CHF 300 musst du also Arztrechnungen bis zum Betrag von CHF 300 selbst bezahlen, erst danach wirst du durch die Krankenkasse unterstützt. Zusätzlich zur Franchise fällt ein gesetzlicher Selbstbehalt von 10%, max. CHF 700.- im Jahr an.

Je höher du deine Franchise wählst, desto günstiger wird deine monatliche Prämie. Die höchste Franchise liegt aktuell bei CHF 2‘500.-. Wenn du jung und gesund und selten beim Arzt bist, lohnt es sich, die höchste Franchise zu wählen. So sparst du ziemlich viel pro Monat. Aber Achtung: es wäre gut, wenn du den Betrag in Höhe der gewählten Franchise dann auch auf der Seite hast. Musst du plötzlich unvorhergesehen ins Spital, kann es schnell teuer werden. Die Franchise kannst du jedes Jahr auf den 1. Januar wieder ändern.

Es gibt verschiedene Modelle in der Grundversicherung, mit denen man auch wieder Prämien sparen kann. Neben einer höheren Franchise wird z.B. auch mit einem Rabatt belohnt, wer immer zuerst zum Hausarzt oder in eine Gruppenpraxis geht. Oder auch wenn man sich zuerst telefonisch beraten lässt. Überlege dir in Ruhe, welches Modell zu dir passt und welches dich nicht zu sehr einschränkt.

DIE ZUSATZVERSICHERUNGEN:
Die Zusatzversicherungen sind freiwillig und bedingen immer das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, bevor man aufgenommen wird. Dies kann dann zum Problem werden, wenn schon Krankheiten oder Unfälle bestehen, denn dann darf die Versicherung den Antragsteller ablehnen. Deshalb sollte man sich schon früh überlegen, wie man später gerne versichert sein möchte und die gewünschten Bausteine möglichst dann beantragen, wenn man noch jung und gesund ist. Ambulante Zusätze decken Themen wie Osteopathie, Akkupunktur, Hilfsmittel wie Sporteinlagen, Impfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr. Wem was wichtig ist, ist sehr persönlich und hier lohnt es sich definitiv, sich beraten zu lassen.

Der Spitalzusatz bestimmt, auf welcher Abteilung und von welchem Arzt man behandelt wird. Hier wird unter der Allgemeinen, Halbprivaten und Privaten Abteilung unterschieden. Manche Versicherer bieten auch flexible Modelle an. Das bedeutet, dass du bei einem Spitalaufenthalt wählen kannst, auf welcher Abteilung du behandelt werden möchtest. Dies ist aber oft mit einem relativ hohen Selbstbehalt verbunden. Für Frauen wichtig zu wissen: wer bei einer Geburt gerne halbprivat oder privat versichert sein möchte, muss das frühzeitig beantragen. Für Schwangerschaften und Geburten besteht bei einem Versicherungswechsel immer eine Karenz- oder Sperrfrist von neun bis zwölf Monaten.

Wenn du viel unterwegs bist oder gerne ins Ausland reist, sind Rettungs- und Transportkosten ein wichtiger Faktor. In der Grundversicherung sind nur 50 % der Kosten versichert. D.h. eine Ambulanzfahrt, die schnell mal ein paar tausend Franken kosten kann, geht dann ziemlich ins Geld. Je nach Versicherung sind die zusätzlichen Rettungs- und Transportkosten als einzelner Baustein zu versichern oder schon im ambulanten- oder Spitalzusatz integriert. Hier lohnt es sich definitiv, genauer hinzuschauen!

KRANKENVERSICHERUNGSWECHSEL
Wenn du deine Krankenversicherung wechseln möchtest, kannst du dies jeweils per Ende Jahr machen. Die Grundversicherung kannst du bis Ende November kündigen, die Zusatzversicherungen sehen meistens eine Kündigungsfrist von mindesten 3 Monaten, einige auch bis zu einem halben Jahr vor. Wenn du die Zusatzversicherungen kündigst, dann erst, wenn du die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung hast, denn wie vorhin erklärt, darf diese dich auch ablehnen.

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